VORAUSSETZUNG/ AUFGABEN

Die Aufgaben des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin sind folgende:

• Ein/e geschulte/r Verhaltenstrainer/in, welche/r nach genau definierten Qualitätsstandarts, die Praxiseinheiten mit der Fahrperson übt.

• Er/Sie lehrt vorschriftsmäßig, sicher und umweltbewusst das verkehrsgerechte Verhalten im Straßenverkehr.

• Der/Die Fahrlehrer/in ist die Hauptbezugsperson für den Führerscheinwerber.

Die Aufgaben des Fahrschullehrers/der Fahrschullehrerin sind folgende:

• Fahrschullehrer/innen sind sowohl Fahrlehrer/innen, als auch jene die zusätzlich den Theorieunterricht unterrichten dürfen.

• Dazu wird ein Reifeprüfungszeugnis und eine Ausbildung und Lehrbefähigungsprüfung benötigt.

Wichtig für Fahr(schul)lehrer/innen ist, dass sie das Bewusstsein haben, dass sie mit unterschiedlichen Charakteren zusammenarbeiten müssen. Deshalb müssen sich Fahrlehrer/innen ständig weiterbilden, um sich an das immer ändernde Verhalten der Fahrschulkunden anzupassen.