INSTRUKTOREN-Seminare für Fahrsicherheits-Trainings im Rahmen der Mehrphasenausbildung gem. §13 b Abs. 4 Z 6 FSG-DV im Auftrag des Fachverbandes der Kraftfahrschulen Österreichs 16 Stunden allgemeine Ausbildung Theorie + juristisches Teil + je 8 Stunden Ausbildung pro angestrebter Führerscheinklasse
1. Vollendung des 24. Lebensjahres
2. 5 Jahre Besitz der jeweiligen Führerschein-Klasse
3. keine Bestrafung gem.§ 99 Abs.1, 1a, 1b und 2 StVO 1960 innerhalb der letzten 5 Jahre
4. keine Bestrafungen wegen gerichtlicher Delikte, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bedroht sind
5. Ausbildung in den Fachbereichen Verkehrspsychologie und Pädagogik – 23 Stunden=eigener Kurs (entfällt für Fahrlehrer)
6. Theoretische und praktische Ausbildung der angestrebten Instruktorenqualifikation Teilnahme an mindestens 3 Fahrsicherheitstrainings pro angestrebter Führerscheinklasse + Ansuchen um Zulassung(Strafregister-Auszug+Bestätigungen,etc.)
Termin: Donnerstag bis Samstag für „B“ + Sonntag
Ort: Fahrschule Vienna 1100 Wien, Gudrunstraße 122/1a.
Anmeldung: Fahrlehrerschule Ing. M.Iscel 1100 Wien, Gudrunstraße 122/1a Tel. 01/600 73 63 – oder 0676 358 23 65 e-mail: office@fahrschulevienna.at Fachverband der Kraftfahrschulen
Inhalt: 1. und 2. Tag Theorie 3. Tag Training „B“ Kurszeiten: täglich 9 – 18.00 Uhr
Pro 2 Teilnehmer muss mindestens 1 PKW vorhanden sein.
Kosten: 3-tägig „B“ € 450,- inkl. MWST
Anmerkung: Dieses Seminar gilt auch für die Weiterbildung gem. Artikel III/2 des KV für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs Um als Instrukteur im Rahmen der Mehrphasenausbildung tätig sein zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich: